Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
Artikel 2 - Anwendbarkeit der Bestimmungen und Bedingungen
DIE BUCHUNG
Artikel 3 - Abschluss des Abkommens
INFORMATIONEN
Artikel 4 - Informationen von Cycle Travel B.V.
Artikel 5 - Information durch den Reisenden
VOR DER REISE
Artikel 6 - Zahlung
Artikel 7 - Annullierung
Artikel 8 - Änderungen durch den Reisenden
Artikel 9 - Stornierung durch den Reisenden
Artikel 10 - Änderungen durch den Organisator
Artikel 11 - Annullierung durch Radreisen
DURCHFÜHRUNG DER REISE
Artikel 12 - Verantwortung
Artikel 13 - Konformität und Nichtkonformität
Artikel 14 - Hilfe und Unterstützung
HAFTUNG
Artikel 15 - Zurechnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse
PFLICHTEN DES REISENDEN
Artikel 16 - Pflichten des Reisenden
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Artikel 17 - Reklamationen
Artikel 18 - Sonstige Bestimmungen
Allgemeine Reisebedingungen - Radfahren
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
Veranstalter: Cycle Travel, der die Reise organisiert und anbietet - unabhängig davon, ob dies über einen Wiederverkäufer geschieht oder nicht. Cycle Travel, das die Reise anbietet, wenn sie nur aus einer einzigen Reiseleistung besteht und die Bedingungen für anwendbar erklärt wurden, gilt ebenfalls als Veranstalter.
Reisender: jede Person, die einen Reisevertrag mit Cycle Travel abschließen möchte, und jede Person, die im Rahmen des Vertrages reiseberechtigt ist.
Reiseleistung: Personenbeförderung auf der Straße, im Flugzeug, Fahrradverleih, Zubehör, Unterkunft oder jede andere touristische Dienstleistung, sofern diese Dienstleistungen unter die Definition von Artikel 7:500 sub a BW fallen.
Reisedienstleister: der Dienstleister, der einen Teil der Reise durchführt, wie z. B. Hilfspersonen (Unterkunftsanbieter / Transporteure / externe Führer / usw.) von Cycle Travel
Vertrag: der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch den sich Cycle Travel verpflichtet, dem Reisenden die Reise anzubieten.
Schriftlich: schriftlich oder auf elektronischem Wege, auch per E-Mail.
Bedingungen: diese allgemeinen Bedingungen.
Pauschalreise: eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes. Bei Cycle Travel gehören dazu Pauschalangebote, Gruppenreisen, individuelle Touren, Business Rides, Leben wie ein Profi, Veranstaltungen und Seminare.
Reise: eine Pauschalreise oder, wenn die Bedingungen für anwendbar erklärt worden sind, eine einzelne Reiseleistung.
Arbeitstage: Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in den Niederlanden anerkannten Feiertage, innerhalb der Arbeitszeiten (9.00 - 17.00 Uhr niederländischer Zeit).
Artikel 2 - Anwendbarkeit der Bestimmungen und Bedingungen
2.1 - Pauschalreisen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Cycle Travel angebotenen oder mit Cycle Travel vereinbarten Pauschalreisen und sind ein untrennbarer Bestandteil davon.
2.2 - Abweichende und ergänzende Bedingungen
Abweichende und ergänzende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Regelungen im Einzelvertrag gehen diesen Bedingungen vor.
DIE BUCHUNG
Artikel 3 - Abschluss des Abkommens
3.1 - Inhalt der Angebote
Die angebotene Reise umfasst die in den Angeboten und Veröffentlichungen von Cycle Travel ausdrücklich beschriebenen Leistungen und Einrichtungen. Der Inhalt des Angebots wird ausschließlich durch die von oder im Namen von Cycle Travel bereitgestellten Informationen bestimmt. Informationen in Veröffentlichungen von Reisedienstleistern sind nicht Teil des Angebots, unabhängig davon, ob sie im Angebot von Cycle Travel verlinkt sind oder nicht. Cycle Travel behält sich das Recht vor, Informationen auf der Website, in Broschüren oder anderen Informationsmedien zu ändern. Diese Änderungen werden in klarer und verständlicher Form vor Abschluss der Vereinbarung mitgeteilt. Die angegebene Reisedauer ist in ganzen Tagen, wobei der Tag der Abreise und der Tag der Ankunft als ganze Tage gezählt werden.
3.2 - Kostenloses Angebot
Alle Angebote von Cycle Travel sind freibleibend und können nach Annahme in jedem Fall bis 17:00 Uhr des nächsten Werktages ohne Angabe von Gründen von Cycle Travel widerrufen werden, sofern dem nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende eine automatische Bestätigung des Eingangs der Buchung erhalten hat.
3.3 - Abschluss der Vereinbarung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von Cycle Travel durch den Reisenden zustande, vorbehaltlich der aufschiebenden Bedingung, dass alle Unterkünfte verfügbar sind.
Wenn der Reisende eine Reise bucht, die innerhalb von 14 Tagen beginnt, handelt es sich nicht um eine unverbindliche Anfrage, sondern um eine Buchung, die nicht kostenlos storniert werden kann. Die vorgenannte aufschiebende Bedingung gilt in vollem Umfang. In diesem Fall ist der Reisende verpflichtet, den vollen Reisepreis zu zahlen. Siehe auch die Kündigungsbedingungen in Artikel 9.2.
3.4 - Offensichtliche Fehler
Offensichtliche Fehler im Angebot sind für Cycle Travel nicht bindend. Dies bezieht sich auf das Angebot eines Preises, den Inhalt der angebotenen Dienstleistung oder andere Informationen, von denen der Reisende unter Berücksichtigung aller Umstände nicht erwarten konnte, dass sie von Cycle Travel angegeben wurden. Wenn es Grund gibt, an der Richtigkeit des Preises oder der Informationen zu zweifeln, sollte der Reisende Nachforschungen anstellen.
3.5 - Sonderwünsche
Gibt der Reisende vor oder bei Vertragsabschluss bestimmte Wünsche bekannt, so können hieraus nur Rechte abgeleitet werden, soweit diese Wünsche durch eine schriftliche Zusage von Cycle Travel gegenüber dem Reisenden als Sonderwunsch anerkannt werden. Die bloße Angabe eines Wunsches auf der Buchungsbestätigung ist hierfür ausreichend.
3.6 - Bestätigung des Eingangs der Buchung
Erfolgt die Annahme durch den Reisenden auf elektronischem Wege, so bestätigt Cycle Travel den Erhalt der vom Reisenden übermittelten Annahme.
3.7 - Bestätigung des Antrags- und Zahlungsverfahrens (Garantiesystem GGTO)
Um die gesetzlich vorgeschriebene Garantie zu erfüllen, verwendet Cycle Travel GGTO. Sie können dies über die GGTO Garant-Teilnehmerseite (https://www.stichting-ggto.nl/html/Aangesloten.asp) überprüfen. Alle Informationen über GGTO finden Sie unterhttps://www.stichting-ggto.nl/html/Welkom.asp.
Bei jedem (Reise-)Angebot von Cycle Travel ist deutlich angegeben, ob die GGTO-Garantie anwendbar ist. In der Garantieverordnung können Sie nachlesen, was die Garantie beinhaltet und welche Bedingungen gelten. Diese Garantieregelung finden Sie auf der Website der GGTO(https://www.stichting-ggto.nl/Downloads/GGTO%20-%20Garantieregeling%20v4-0.pdf).
3.8 - Stornierung durch den Reisenden
Eine Buchung der Reise ist endgültig, wenn Cycle Travel anzeigt, dass alle Unterkünfte verfügbar sind. Der Reisende hat kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.9 - Minderjährige
Der Reisende, der die Reise bucht, muss volljährig sein. Ist der Reisende minderjährig, wird der Vertrag zusätzlich zu Artikel 3.3 unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass Cycle Travel die unterzeichnete Einverständniserklärung der Person(en) erhalten hat, die für das minderjährige Kind verantwortlich ist/sind.
3.10 - Bücher für andere Reisende & Kommunikation
Ein Fluggast, der einen Vertrag im Namen oder zu Gunsten eines oder mehrerer anderer Fluggäste abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die anderen Reisenden haften jeweils für ihren eigenen Anteil. Die Bestätigung, die Rechnung, die Reisedokumente und alle anderen Mitteilungen werden nur an den Reisenden, der die Buchung vorgenommen hat, geschickt. Der Reisende, der die Reise im Namen oder zu Gunsten anderer Reisender bucht, ist verpflichtet, mit deren Einverständnis bei der Buchung auf relevante persönliche Umstände dieser anderen Reisenden hinzuweisen, die sich auf die Durchführung des Vertrages auswirken können. Der Reisende, der die Reise im Namen oder zu Gunsten anderer bucht, ist verpflichtet, diesen anderen Reisenden diese Bedingungen und andere relevante Mitteilungen zukommen zu lassen.
INFORMATIONEN
Artikel 4 - Information durch Radfahren
4.1 - Reisesumme
Die angegebenen Preise gelten pro Person, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Preise auf der Website können sich ohne Vorankündigung ändern. Für den Vertrag gilt der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebene Preis für ein Paket.
4.2 - Informationen vor der Buchung
Vor Abschluss des Vertrages stellt Cycle Travel das ausgefüllte Standardinformationsformular (Anhang zur Richtlinie (EU) 2015/2302) und die anderen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gemäß Artikel 7:502 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung. 9 . Dies sind die Reisebedingungen.
4.3 - Von Cycle Travel bei der Buchung oder unmittelbar danach bereitgestellte Informationen
Bei Vertragsabschluss wird Cycle Travel dem Reisenden den Vertrag aushändigen, einschließlich der anerkannten besonderen Anforderungen des Reisenden und der auf die niederländische Staatsangehörigkeit zugeschnittenen Informationen über die erforderlichen Reisedokumente (Pässe, Visa usw.) und etwaige gesundheitliche Formalitäten und andere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.
4.4 - Informationen für die Reise mit dem Fahrrad
Rechtzeitig vor Reisebeginn, spätestens mit der Aushändigung der Reiseunterlagen, erhält der Reisende umfassende Informationen über die gebuchte Reise mit Angaben zu den geplanten Abfahrtszeiten, der spätesten Check-in-Zeit, den geplanten Zwischenstopps und der Ankunft.
4.5 - Reisedokumente
Der Reisende muss im Besitz der für die gesamte Reise erforderlichen Reisedokumente sein, wie z.B. Reisepass, Visa, Impfzeugnisse, Reisebescheinigungen, etc. Der Reisende sollte daher die allgemeinen Informationen von Cycle Travel bei den zuständigen Behörden und Institutionen auf ihre Anwendbarkeit, Vollständigkeit und Aktualität hin überprüfen. Vor der Buchung der Reise sollte der Reisende prüfen, ob im Zusammenhang mit der möglicherweise langen Bearbeitungszeit für die Beantragung von Reisedokumenten und insbesondere eines eventuell erforderlichen Visums genügend Zeit für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente vorhanden ist. Kann der Reisende die Reise mangels gültiger, vollständiger und korrekter Reisedokumente nicht oder nicht vollständig antreten, so gehen die daraus resultierenden Kosten vollständig zu seinen Lasten.
4.6 - Reisedokumente
Die Reiseunterlagen (Fahrkarten, Gutscheine usw.) werden dem Reisenden rechtzeitig und mindestens 7 Tage vor der Abreise zugesandt, es sei denn, die Rechnung ist noch nicht vollständig bezahlt. Wenn der Reisende die Reisedokumente nicht 5 Tage vor der Abreise erhalten hat, muss er Cycle Travel unverzüglich informieren. Die endgültigen Abfahrts- und Ankunftszeiten werden in den Reiseunterlagen angegeben.
4.7 - Informationen zur Versicherung
Cycle Travel informiert den Reisenden vor Vertragsabschluss über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseversicherung. Cycle Travel kann eine solche Versicherung verlangen, sofern der Reisende vor Abschluss des Vertrags schriftlich darüber informiert wurde.
Artikel 5 - Information durch den Reisenden
5.1 - Relevante Informationen von dem/den Reisenden
Der Reisende, der die Buchung vornimmt, hat vor oder bei Vertragsabschluss alle für die Reise relevanten Informationen über sich und die von ihm gemeldeten Mitreisenden zu erteilen. Dies betrifft insbesondere Informationen über die Reisenden oder die Zusammensetzung der Gruppe, wenn dies die Gesundheit oder Sicherheit des Reisenden oder anderer Personen während der Reise beeinträchtigen könnte. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben kann der Reisende von Cycle Travel oder den Reisedienstleistern von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Reisende haftet dann für die Stornierungskosten gemäß Artikel 9.2. Andere Kosten, die sich daraus ergeben, gehen ebenfalls zu Lasten des Reisenden.
5.2 - Eingeschränkte Mobilität, Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Krankheit
Reisende mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleiter, schwangere Frauen, unbegleitete Minderjährige und Reisende mit einer Krankheit, die sich auf die Reise auswirken kann, müssen Cycle Travel bei Vertragsabschluss oder so bald wie möglich, nachdem der Reisende davon Kenntnis erlangt hat, über etwaige Folgen für die Reise und insbesondere die Flugbeförderung informieren. Diese Reisenden müssen sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob ein ärztliches Attest für die Reise erforderlich ist.
VOR DER REISE
Artikel 6 - Zahlung
6.1 - Einzahlung
Nach Vertragsabschluss ist die Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Sie haben auch die Möglichkeit, in Raten über Klarna zu zahlen oder den Gesamtbetrag über einen direkten Zahlungslink im Webshop zu begleichen.
6.2 - Restzahlung
Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bezahlt werden. Wird der Vertrag innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn abgeschlossen, so ist der gesamte Reisepreis sofort und in jedem Fall vor Reiseantritt zu zahlen.
6.3 - Verzug und Zinsen
Zahlt der Fahrgast nicht innerhalb der oben oder auf der Rechnung genannten Frist, so ist er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag.
6.4 - Inkassokosten
Der Reisende ist zur Zahlung der außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet, wenn er innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, beginnend mit dem Tag nach Erhalt der Mahnung, unter Angabe der Folgen der Nichtzahlung und der genauen Höhe der geforderten Inkassokosten zur Zahlung aufgefordert worden ist.
Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % des geforderten Betrags bis 2500 €, 10 % auf die nächsten 2500 €, 5 % auf die nächsten 5000 € und 1 % auf den Restbetrag, mindestens jedoch 40 €.
6.5.- Sonstige Folgen der Abwesenheit
Weitere Folgen bei Nichtzahlung Befindet sich der Reisende in Verzug, kann Cycle Travel den Versand der Reiseunterlagen ohne weitere Ankündigung aussetzen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist. Bei Nichteingang der Zahlung nach einer Mahnung oder bei Nichtzahlung vor Reisebeginn ist Cycle Travel berechtigt, den Reisenden von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Statt den Reisenden von der Teilnahme auszuschließen, kann Cycle Travel vom Vertrag zurücktreten und dem Reisenden eine angemessene Stornogebühr in Rechnung stellen. Die Bestimmungen dieses Absatzes lassen die anderen Rechte von Cycle Travel unberührt.
Artikel 7 - Annullierung
7.1 - Bedingungen und Benachrichtigung
Ein Reisender kann die Reise auf eine andere Person übertragen, die alle mit der Reise verbundenen Bedingungen erfüllt. Der Reisende muss Cycle Travel spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auffordern, die Person zu ersetzen, oder zumindest eine angemessene Frist einkalkulieren, innerhalb derer die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden können.
7.2 - Gesamtschuldnerische Haftung und zusätzliche Kosten
Der Reisende und die Person, die die Reise übernimmt, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des noch geschuldeten Betrags und für alle zusätzlichen Gebühren, Zuschläge und sonstigen Kosten, die sich aus der Ersetzung ergeben, einschließlich der Kosten für die Änderung der Reise.
Artikel 8 - Änderungen durch den Reisenden
8.1 - Änderung
Der Reisende, der die Reise gebucht hat, kann Cycle Travel schriftlich auffordern, den Vertrag zu ändern. Cycle Travel ist dazu nicht verpflichtet. Cycle Travel wird den Reisenden über den neuen Preis informieren. Wenn der Reisende den Kosten für die Änderung zustimmt, sind der neue Tarif und die Änderungsgebühr zu zahlen. Ist der neue Tarif niedriger als der ursprüngliche Tarif, wird die Differenz mit der fälligen Änderungsgebühr verrechnet.
8.2 - Änderung des Abreisedatums oder der Anzahl der Reisenden
Ein Antrag auf Änderung des Abreisedatums stellt keine Änderung, sondern eine Stornierung dar. Eine Verringerung der Zahl der zahlenden Passagiere stellt keine Änderung, sondern eine Teilannullierung dar. Hierfür gilt die Kündigungsregelung in Artikel 9 Absatz 2.
Artikel 9 - Stornierung durch den Reisenden
9.1 - Annullierung
Der Reisende kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Reise kündigen.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und kann auch per E-Mail erfolgen. Das Datum, an dem die schriftliche Stornierung bei Cycle Travel eingeht, gilt als Datum der Stornierung. Bei Eingang nach 17.00 Uhr oder außerhalb von Arbeitstagen gilt der nächste Arbeitstag als Eingangsdatum.
9.2 - Stornierungskosten
Wenn der Reisende storniert, schuldet er Cycle Travel die folgenden Beträge pro Person
-Bei einer Stornierung bis 56 Tage vor der Abreise beträgt die Anzahlung 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 60 €. Bei einer
Stornierung zwischen 56 und 28 Tagen vor der Abreise 50 % des Reisepreises,
bei einer
Stornierung
zwischen 28 und 14 Tagen vor der Abreise 75 % des Reisepreises.
Bei einer Verringerung der Personenzahl innerhalb einer Buchung, bei der nicht alle vereinbarten Leistungen anteilig reduziert werden können, sind die Stornogebühren in Höhe der Reisesumme abzüglich der tatsächlich ersparten Kosten zu zahlen.
Gegebenenfalls werden die Einnahmen aus der tatsächlichen alternativen Nutzung der frei gewordenen Kapazität von den Stornierungsgebühren abgezogen.
Es gibt Reisen, bei denen die Stornierungskosten und -fristen von den oben genannten abweichen. Wenn dies der Fall ist, wird dies in den Einzelheiten der betreffenden Reise angegeben, und die abweichenden Stornierungsbedingungen für die betreffende Reise ersetzen die oben genannten Stornierungsbedingungen des Veranstalters.
Artikel 10 - Änderungen durch den Organisator
10.1 - Änderungen
Cycle Travel ist berechtigt, den Vertrag vor Reiseantritt einseitig zu ändern, sofern die Änderungen nicht erheblich sind. Der Reisende wird hierüber schriftlich und in klarer Form informiert.
10.2 - Wesentliche Änderungen
Erforderlichenfalls kann Cycle Travel vor Beginn der Reise wesentliche Änderungen an den Hauptbestandteilen des Vertrags vornehmen. Dazu gehört auch, dass eine alternative Reise von mindestens gleicher Qualität angeboten wird, wenn dies möglich ist. Der Reisende kann dann die Änderung annehmen oder den Vertrag kündigen, ohne eine Stornogebühr zu zahlen.
10.3 - Änderung eines vereinbarten Sonderbedarfs
Kann Cycle Travel einen vereinbarten Sonderwunsch des Reisenden nicht oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt erfüllen, so kann Cycle Travel die Reise insoweit ändern. Der Reisende kann dann die Änderung annehmen oder den Vertrag kündigen, ohne eine Stornogebühr zu zahlen.
10.4 - Abgabetermin
Bei erheblichen Änderungen setzt Cycle Travel dem Reisenden eine angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende Cycle Travel schriftlich mitgeteilt haben muss, ob er den Vertrag kündigen will. Wird der Vertrag nicht innerhalb der genannten Frist gekündigt, gilt die Änderung als angenommen und das Kündigungsrecht erlischt.
10.5 - Preissenkung
Führt die Änderung zu einer Minderung der Qualität oder der Kosten der Reise, so hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
10.6 - Benachrichtigung
Im Falle wesentlicher Änderungen wird Cycle Travel den Reisenden unverzüglich informieren:
-Die Veränderungen,
-Eine angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende Cycle Travel schriftlich über seine Entscheidung, den Vertrag zu kündigen, informieren muss,
-Reisenden nicht rechtzeitig reagiert, gilt die Änderung als angenommen und das Recht auf Kündigung erlischt.
-falls angeboten, den Inhalt einer Ersatzreise oder den Betrag der entsprechenden Preisminderung.
10.7 - Rückzahlung der gezahlten Beträge
Wenn der Reisende den Vertrag gemäß diesem Artikel kündigt und der Reisende keine Ersatzpauschalreise akzeptiert, erstattet Cycle Travel dem Reisenden unverzüglich alle vom Reisenden oder in seinem Namen gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen.
Artikel 11 - Annullierung durch Radreisen
11.1 - Beendigung
Cycle Travel kann den Vertrag vor Antritt der Reise kündigen und dem Reisenden alle für die Reise gezahlten Beträge zurückerstatten, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein:
- Liegt die Zahl der Anmeldungen unter der im Vertrag genannten Mindestzahl und wird der Reisende innerhalb der im Vertrag genannten Frist, spätestens jedoch bis
- 20 Tage vor Beginn der Reise bei einer Reise von mehr als 6 Tagen.
- 7 Tage vor Beginn der Reise für eine Reise von 2 bis 6 Tagen.
- 48 Stunden vor Beginn der Reise bei einer Reise von weniger als 2 Tagen.
- Im Falle höherer Gewalt, worunter unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zu verstehen sind, wird Cycle Travel den Reisenden unverzüglich und vor Beginn der Pauschalreise darüber informieren, dass der Vertrag gekündigt wird.
11.2 - Rückzahlung der gezahlten Reisekosten
In den oben genannten Fällen erstattet Cycle Travel die erhaltenen Beträge innerhalb von 14 Tagen. Kosten, die dem Reisenden für Leistungen außerhalb des Vertragsumfangs entstehen, wie z. B. Impfungen, Reisebescheinigungen, Visa, Kauf von Ausrüstungen, Versicherungen und, falls nicht in der Reise enthalten, Hin- und Rückreise, Fahrkarten, Unterkunft usw., werden nicht erstattet.
11.3 - Beendigung durch Handlung des Reisenden
Erfüllt der Reisende die vorgegebenen Teilnahmevoraussetzungen nicht oder werden von ihm oder in seinem Namen falsche oder unvollständige Angaben über Erfahrung, Fähigkeiten, körperliche oder geistige Verfassung oder andere relevante Themen gemacht, hat Cycle Travel das Recht, den Vertrag zu kündigen. Andere Rechte von Cycle Travel bleiben davon unberührt.
DURCHFÜHRUNG DER REISE
Artikel 12 - Verantwortung
12.1 - Ordnungsgemäße Durchführung der Reise
Cycle Travel ist für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Reiseleistungen von Cycle Travel selbst oder von einem anderen Reisedienstleister erbracht werden.
12.2 - Änderungen der Reiseroute und der Reisezeiten
Cycle Travel informiert den Reisenden über alle Änderungen der Reiseroute oder der Reisezeiten. Ist Cycle Travel der Ort der Unterbringung nicht bekannt, wird der Reisende nur unter der Cycle Travel bekannten E-Mail Adresse oder Mobiltelefonnummer informiert.
Artikel 13 - Konformität und Nichtkonformität
13.1 - Konformität
Cycle Travel erfüllt den Vertrag in Übereinstimmung mit den angemessenen Erwartungen des Reisenden auf der Grundlage der Veröffentlichungen, des Vertrags und der Bedingungen am Zielort.
13.2 - Die Pflicht des Reisenden zur Beschwerde
Gemäß Artikel 18 hat der Reisende den Reisedienstleister und Cycle Travel unverzüglich über jede Nichtkonformität zu informieren, die er während der Erbringung einer im Vertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellt hat.
13.3 - Lösung durch Radfahren
Cycle Travel muss sicherstellen, dass die gemeldete Nichtkonformität behoben wird. Die Nichtkonformität muss nicht behoben werden, wenn dies unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Grades der Nichtkonformität und des Wertes der betreffenden Reiseleistungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
13.4 - Lösung durch den Fahrgast
Wird die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist behoben, kann der Reisende die Nichtübereinstimmung selbst beheben und die Erstattung der Kosten verlangen.
13.5 - Alternative Reise
Kann ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, so bietet Cycle Travel dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten einen Gutschein oder eine geeignete Alternative an. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die Alternative von geringerer Qualität ist. Der Reisende kann die angebotene Alternative nur ablehnen, wenn sie nicht vergleichbar ist oder der Preisnachlass unzureichend ist.
13.6 - Beendigung durch den Reisenden im Falle erheblicher Folgen
Beeinträchtigt der Mangel die Durchführung der Reise erheblich und hat Cycle Travel nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist Abhilfe geschaffen, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung von Rücktrittskosten kündigen. Wenn der Vertrag die Beförderung einschließt, sorgt Cycle Travel auch für die sofortige Rückbeförderung des Reisenden mit einer gleichwertigen Beförderung ohne zusätzliche Kosten bei Kündigung durch den Reisenden.
13.7 - Preisminderung und Entschädigung
Im Falle einer Kündigung gemäß dem vorstehenden Absatz oder für den Fall, dass der Vertrag nicht gekündigt wird und keine Alternativen vereinbart wurden, hat der Fahrgast Anspruch auf eine angemessene Preisminderung und eine angemessene Entschädigung.
13.8 - Bedingungen für Preisnachlässe
Hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung, so gilt diese nur für den Zeitraum, in dem eine Vertragswidrigkeit vorlag. Der Reisende hat in keinem Fall Anspruch auf eine Preisminderung, soweit die Vertragswidrigkeit dem Reisenden zuzurechnen ist.
Artikel 14 - Hilfe und Unterstützung
14.1 - Obligatorische Unterstützung
Cycle Travel bietet dem Reisenden sofortige Hilfe und Unterstützung an, wenn er sich in Schwierigkeiten befindet, insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden und konsularische Hilfe sowie die Unterstützung des Reisenden bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln und bei der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten.
14.2 - Kosten
Cycle Travel erhebt eine angemessene Gebühr für die Hilfe und Unterstützung, wenn die Schwierigkeiten durch die Absicht oder Fahrlässigkeit des Reisenden entstanden sind.
HAFTUNG
Artikel 15 Zurechnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse
15.1 - Zurechnung und höhere Gewalt
Der Reisende hat in keinem Fall Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die der Reisende infolge der Nichtkonformität erlitten hat, sofern die Nichtkonformität zurückzuführen ist auf
- Der Reisende;
- Dritte, die nicht unmittelbar an der Erfüllung des Vertrages beteiligt sind, und die Nichteinhaltung nicht vorhersehbar war oder verhindert werden konnte;
- Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände.
15.2- Ausschluss der Haftung
Die Haftung von Cycle Travel für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden resultiert aus dem Tod oder der Verletzung des Reisenden oder der Schaden wurde durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln von Cycle Travel verursacht.
15.3 - Ausschluss der Haftung aufgrund von Verträgen oder EU-Vorschriften
Wenn Cycle Travel für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, einschließlich eines Schadens, der aus dem Tod oder der Körperverletzung des Reisenden resultiert, ist diese Haftung in jedem Fall auf die Grenzen beschränkt oder ausgeschlossen, die nach den einschlägigen internationalen Übereinkommen und/oder EU-Verordnungen für die einzelnen Reiseleistungen zulässig sind.
15.4 - Versicherte Schäden
Cycle Travel haftet nicht für Schäden des Reisenden, die durch Versicherungen wie Kranken-, Reise- oder Stornoversicherungen abgedeckt sind.
15.5 - Verjährungsfrist
Jeder Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz verjährt zwei Jahre nach der Durchführung der Reise oder, wenn die Reise nicht stattgefunden hat, zwei Jahre nach dem geplanten Reisebeginn.
15.6 - Keine Kumulierung von Gebühren
Sind aufgrund eines internationalen Abkommens oder einer EU-Verordnung, wie z. B. der Verordnung über Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung, für dasselbe Ereignis Ausgleichs- oder Schadensersatzleistungen zu zahlen, so werden diese nicht mit den nach dieser Vereinbarung zu zahlenden Ausgleichs- oder Minderungsleistungen kumuliert. Eine solche Entschädigung oder Entschädigung wird von der Entschädigung oder Preisminderung abgezogen, die Cycle Travel im Rahmen dieses Vertrags schuldet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Entschädigung oder der Schadenersatz von Aarts Wandelreizen oder einem von ihr beauftragten Reisedienstleister nach internationalen Verträgen oder EU-Vorschriften geschuldet wird.
15.7 - Cycle Travel ist in keinem Fall haftbar, wenn:
- der Reisende seinen Schaden im Rahmen einer Versicherung, z. B. einer Reise- und/oder Urlaubsrücktrittsversicherung, ersetzt bekommen hat, ii) der Reisende die Reise ganz oder teilweise nicht antreten kann, weil die richtigen Unterlagen fehlen oder unvollständig sind.
- Der Reisende erleidet einen Schaden infolge der Annullierung von Flugdiensten oder Verspätungen im Luftverkehr, im öffentlichen Verkehr und durch andere unvorhergesehene Umstände. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder von Teilen des Reisepreises besteht in den vorgenannten Fällen nicht.
PFLICHTEN DES REISENDEN
Artikel 16 - Pflichten des Reisenden
16.1 - Verhalten und Befolgung von Anweisungen
Der Reisende hat sich wie ein vernünftiger Reisender zu verhalten und ist verpflichtet, alle Anweisungen zu befolgen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Radreise und des Reiseveranstalters fördern.
16.2 - Konsequenzen bei Nichteinhaltung - Ausschluss von der Teilnahme
Bei Nichteinhaltung der Anweisungen oder wenn ein Reisender Unannehmlichkeiten verursacht, hat Cycle Travel oder der Reiseanbieter das Recht, dem Reisenden die weitere Teilnahme an der Reise oder der Reiseleistung ganz oder teilweise zu verweigern. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge. Alle weiteren Kosten, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Reisenden.
16.3 - Warnung
Vor dem Ausschluss von der Teilnahme erhält der Reisende zunächst eine mündliche oder schriftliche Verwarnung. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn dies unter Berücksichtigung des Verhaltens des Reisenden, der zu erwartenden Aussicht auf Besserung des Verhaltens, der Auswirkungen auf die Reise und andere Reisende, der Gefahr von Schäden und der Sicherheit der Reisenden und anderer Personen von Cycle Travel oder dem Reisedienstleister nicht verlangt werden kann.
16.4 - Haftung des Reisenden
Der Reisende haftet für Schäden, die er durch sein Verhalten, die Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen oder aus anderen Gründen verursacht hat, die ihm zuzurechnen sind. Der Reisende stellt Cycle Travel von Ansprüchen von Reiseveranstaltern oder Dritten, die an der Reise beteiligt sind, für vom Reisenden verursachte und ihm zurechenbare Schäden frei.
16.5 - Zustand
Von den Reisenden wird erwartet, dass sie in guter körperlicher und geistiger Verfassung sind. Vom Reisenden wird erwartet, dass er Informationen liefert, die die ordnungsgemäße Durchführung des Reisevertrags beeinflussen können. Dazu kann der Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gehören, der zu einer Gefährdung Dritter führen kann. Der Vertrag kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn diese Angaben nicht gemacht werden. Wenn die Mobilität eingeschränkt ist, muss dies ebenfalls angegeben werden. Diese Informationspflicht gilt auch unmittelbar nach Bestätigung der Buchung durch Cycle Travel. Sollten diese Informationen zu einer Stornierung führen, können Sie Ihre Rücktrittsversicherung in Anspruch nehmen.
16.6 - Ausrüstung, Kleidung und Wetterschutz
Der Reisende trägt gute Fahrradkleidung und Schuhe, die den Knöchel gut stützen, und trifft Vorkehrungen gegen (Sonnen-)Verbrennungen und/oder Durst und Hunger.
Artikel 17 - Reklamationen
17.1 - Informationen
Cycle Travel gibt vor Reisebeginn die Kontaktdaten für Notfälle an Cycle Travel und ggf. an den örtlichen Vertreter weiter.
17.2 - Berichterstattung vor Ort
Ist der Reisende der Ansicht, dass die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt wird, so hat er diesen Mangel unverzüglich, auf jeden Fall aber noch während der Reise, dem zuständigen Reisedienstleister anzuzeigen, damit dieser eine Lösung finden kann. Falls das Cycle Travel Management vor Ort ist, muss die Beschwerde auch unverzüglich dem Travel Management gemeldet werden.
17.3 - Kommunikationskosten
Die Kosten für die notwendige Kommunikation mit Cycle Travel werden von Cycle Travel getragen. Der Reisende sollte die Kosten so weit wie möglich begrenzen, indem er Internetanrufe, Textnachrichten und E-Mails nutzt.
Artikel 18 - Sonstige Bestimmungen
18.1
Rechte Dritter Arbeitnehmer, Hilfspersonen und sonstige Dritte, die an der Durchführung des Vertrages beteiligt sind, können sich gegenüber dem Reisenden auf die Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen (einschließlich der Haftungsausschlüsse) berufen.
18.2 - Ersatzbestimmungen
Steht zwingendes Recht der Gültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen entgegen oder wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, so gilt diese Bestimmung als in eine gültige Bestimmung umgewandelt, die der ursprünglichen Absicht nach Inhalt und Umfang am nächsten kommt.
18.3 - Anwendbares Recht
Auf das Angebot, den Vertrag und die Durchführung des Vertrags ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht. Ungeachtet dieser Rechtswahl hat ein Verbraucher Anspruch auf den Schutz, den das zwingende Recht des Wohnsitzlandes bietet, wenn Cycle Travel seine kommerziellen Aktivitäten (einschließlich Werbung) in Bezug auf die vereinbarte Reise auf das Land ausrichtet, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, es sei denn, die Leistungen werden nicht ganz oder teilweise in diesem Land erbracht.
18.4 - Zuständiges Gericht
Ausschließlich das niederländische Gericht ist zuständig, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht.